3.3 UG (haftungsbeschränkt) - Kapitalgesellschaften
Die Unternehmergesellschaft wird es ab Herbst 2008 geben. Beschlossen wurde dies im Zuge der GmbH-Reform. Die UG (haftungsbeschränkt) wird eine Sondervariante der GmbH sein.
Wesentliche Neuerung wird sein, dass die UG bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Man spricht auch von der Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH.
Die Haftungsbeschränkung macht es erforderlich, dass Rücklagen zur Absicherung gebildet werden. 25% des Gewinns pro Jahr sind als Rücklage hier gesetzlich vorgeschrieben. Hat man mindestens 25.000 Euro an Rücklagen erreicht kann man die UG in eine normale GmbH umwandeln. Durch diese Vorschrift sollen Gläubiger eine Mindestabsicherung erhalten.
Im Firmennamen muss zwingen der Zusatz UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geführt werden. Die UG muss notariell beurkundet werden. Im Handelsregister muss sie ebenfalls eingetragen werden.
