3.2 GmbH - Kapitalgesellschaften

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kleinform einer Kapitalgesellschaft mit einfachem Aufbau. Die Gesellschafter der GmbH sind mit den Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt.

Zur Gründung einer GmbH ist eine oder mehrere Personen nötig. Im Firmennamen muss die Bezeichnung GmbH auftauchen. Das Stammkapital, welches sich aus der Summe aller Stammeinlagen zusammensetzt, muss mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Stammeinlage muss dabei mindestens 100 Euro und ein durch 50 Euro teilbarer Betrag sein.

Eine GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die einzelnen Gesellschafter riskieren also lediglich ihre Stammeinlage. In besonderen Fällen kann eine Nachschusspflicht entstehen.

Verhältnismäßig zu ihren Geschäftsanteilen haben alle Gesellschafter Anspruch auf den Gewinn der Firma. Einer oder mehrer Geschäftsführer haben die Vertretungsvollmacht und Geschäftsführungsbefugnis.

Vorteile der GmbH sind beispielsweise der relativ geringe Kapitalaufwand, das auf die Stammeinlage beschränkte Risiko und das weitgehende Mitverwaltungsrecht der Gesellschafter.