1. Einzelunternehmung
Einzelunternehmungen sind Gewerbebetriebe, die von einer Person verantwortlich geleitet werden. Diese Person trägt das volle Risiko allein und bringt auch das Eigenkapital auf, was den Umfang der einsetzbaren Mittel und die Betriebsgröße in der Regel begrenzt.
Es ist dem Einzelunternehmer gestattet, die Geschäfte von einem Angestellten führen zu lassen, dem er Prokura oder Handlungsvollmachten erteilt hat.
Der Firmenname muss sowohl den Familiennamen als auch den Vornamen des Firmengründers enthalten. Er haftet mit seinem Vermögen für alle Verbindlichkeiten gegenüber Außenstehenden. Es wird dabei immer das Geschäfts- sowie auch das Privatvermögen herangezogen. Man spricht dabei von unbeschränkter und unmittelbarer Haftung.
Die Gründung erfolgt unkompliziert und formlos, ohne dass ein Mindestkapital eingebracht werden muss. Alle Gewinne stehen dem Eigentümer zu. Nachteilig wirkt sich aus, dass der Einzelunternehmer gegenüber Banken oder Gläubigern durch das meist geringe Kapital in schlechter Verhandlungsposition ist. Das macht die Beschaffung von Kapital schwieriger.
Das Unternehmen kann durch Veräußerung oder Überführung in Privateigentum der wesentlichen Betriebsgrundlagen aufgelöst werden.
