4.4 Doppelgesellschaft - Mischformen

Von einer Doppelgesellschaft spricht man bei der Aufspaltung einer Firma in mehrere rechtlich eigenständige Gesellschaften. Diese sind durch gemeinsame Anteilseigner miteinander Verbunden. Bei der Doppelgesellschaft handelt es sich nicht um eine Rechtsform.

Zweck einer Doppelgesellschaft kann Risikobegrenzung, Sicherung des Vermögens oder auch steuerliche Aspekte sein. Sie besteht häufig aus einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft.

Beispielsweise werden bei einer Firmenaufspaltung von einer Kapitalgesellschaft die Erstellung und der Verkauf von betrieblichen Leistungen übernommen, während die Einrichtung und Maschinen von einer Personengesellschaft gehalten werden. Man spricht hierbei von Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft.

Die GmbH & Co. KG zählt nicht zu den Doppelgesellschaften.