4.2 AG & Co. KG - Mischformen

Die AG & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der Vollhafter (Komplementär) eine Aktiengesellschaft ist. Auf diese Weise kann man die Haftung des Komplementärs beschränken und dennoch die Rechtsform der KG führen. Die Aktionäre der AG haften als Vollhafter der KG hier mit ihrem Anteil am Grundkapital der AG, welchen Sie über Aktien erworben haben.

Zur Gründung muss wie bei jeder KG ein Gesellschaftervertrag abgeschlossen werden. Im Namen muss der Zusatz AG & Co. KG auftauchen, um die Beschränkung der Haftung deutlich zu machen.